Zielgruppe: (Sprach-) Fachkräfte für Kitas in Niedersachsen
Sie wollen in Ihrer Einrichtung ein Jahr vor der Einschulung für jedes Kind die vorgeschriebene Sprachstandsfeststellung machen und haben festgestellt, dass ihr bisheriges Beobachtungsverfahren kein geeignetes Verfahren dafür ist, weil es nicht nach den einzelnen Sprachbereichen unterscheidet? Als zertifizierte Multiplikatorin für alltagsintegrierte sprachliche Bildung möchte ich Sie bei dieser Aufgabe unterstützen:
• Was ist in Niedersachsen seit 2018 der gesetzliche Auftrag, der sich aus der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zur Neuausrichtung der „besonderen Sprachfördermaßnahmen für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung“ ergibt?
• Welche Verfahren zur Sprachstandsfeststellung gibt es und wie unterscheiden sie sich?
• Unterschied zwischen Sprachbildung, -förderung und –therapie
• Wer im Team macht was und vor allem wie?
• Was sagt das neue Gesetz in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Eltern im Jahr vor der Einschulung aus?
Damit Sie einen Überblick bekommen, werde ich Ihnen einzelne Verfahren wie z.B. den BaSiK mitbringen und vorstellen. Das wird Ihnen die Wahl erleichtern, denn wählen kann man nur, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt.