pflegende Angehörige
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Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Seit 2009 ist die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert.
Was kann ich also tun, damit in meiner letzten Lebensphase nichts gegen meinen Willen geschieht? Diese Frage wird in Zeiten immer höherer Lebenserwartungen und zunehmender medizinischer Möglichkeiten immer wichtiger.
An diesem Abend informieren wir Sie über drei Wege zur (Selbst-) Mitbestimmung. So können Sie durch eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Verfahren bei Ihnen angewendet werden dürfen. Auch durch eine Vorsorgevollmacht und durch eine Betreuungsverfügung können Sie rechtzeitig eine Willenserklärung abgeben.
Was es zu beachten gilt, damit die Verfügungen verbindlich sind, darüber wollen wir mit einem Fachmann vom Betreuungsverein Hameln-Pyrmont sprechen. Auf Informationsschriften wird im Kurs hingewiesen.
Der rechtliche Rahmen für pflegende Angehörige
Für pflegebedürftige Personen stellt sich meist die Frage der rechtlichen Vertretung.
Wer soll sich um meine finanziellen Angelegenheiten kümmern, wer darf für mich Anträge stellen, Verträge unterschreiben oder in medizinische Behandlungen einwilligen?
An diesem Abend soll über die rechtliche Betreuung, Vorsorgemöglichkeiten und die Patientenverfügung informiert werden. Auf Fragen der Teilnehmenden kann gerne eingegangen werden.
Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Seit 2009 ist die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert. Was kann ich also tun, damit in meiner letzten Lebensphase nichts gegen meinen Willen geschieht? Diese Frage wird in Zeiten immer höherer Lebenserwartungen und zunehmender medizinischer Möglichkeiten immer wichtiger. An diesem Abend informieren wir Sie über drei Wege zur (Selbst-) Mitbestimmung. So können Sie durch eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Verfahren bei Ihnen angewendet werden dürfen. Auch durch eine Vorsorgevollmacht und durch eine Betreuungsverfügung können Sie rechtzeitig eine Willenserklärung abgeben.
Was es zu beachten gilt, damit die Verfügungen verbindlich sind, darüber wollen wir mit einem Fachmann vom Betreuungsverein Hameln-Pyrmont sprechen.
Auf Informationsschriften wird im Kurs hingewiesen.
Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Seit 2009 ist die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert. Was kann ich also tun, damit in meiner letzten Lebensphase nichts gegen meinen Willen geschieht? Diese Frage wird in Zeiten immer höherer Lebenserwartungen und zunehmender medizinischer Möglichkeiten immer wichtiger. An diesem Abend informieren wir Sie über drei Wege zur (Selbst-) Mitbestimmung. So können Sie durch eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Verfahren bei Ihnen angewendet werden dürfen. Auch durch eine Vorsorgevollmacht und durch eine Betreuungsverfügung können Sie rechtzeitig eine Willenserklärung abgeben.
Was es zu beachten gilt, damit die Verfügungen verbindlich sind, darüber wollen wir mit einem Fachmann vom Betreuungsverein Hameln-Pyrmont sprechen.
Auf Informationsschriften wird im Kurs hingewiesen.