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Neue Förderungen gemäß BEG 2025

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird auch im Jahr 2025 fortgeführt. Die Förderung besteht aus drei Teilprogrammen: BEG-Wohngebäude, BEG-Nichtwohngebäude und BEG-Einzelmaßnahmen. Erläutert wird insbesondere, wie die die Förderung für den Heizungstausch und den Einsatz von Wärmepumpen erhalten bleibt, die Förderung für Wohngebäude ergänzt wird und zusätzlich über zinsgünstige Kredite, die bei der KfW beantragt werden können. In Beispielen wird die BEG-Förderung vorgestellt. Dies unterstützt Ihre Sanierung von Gebäuden, um Energiekosten zu sparen und gleichzeitig das Klima zu schützen.

Über die Klimaschutzagentur Weserbergland
Klimaschutzmaßnahmen initiieren, über Energiesparmöglichkeiten informieren und Energiekonzepte entwickeln – das sind die drei wesentlichen Aufgaben der Klimaschutzagentur Weserbergland. Sie agiert unabhängig und gemeinnützig und steht Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen mit ihrer Expertise beratend zur Seite. Ausführliche Informationen zu aktuellen Beratungsangeboten und Projekten finden Sie unter www.klimaschutzagentur.org oder auf den Social-Media-Kanälen der Klimaschutzagentur.

Material

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