Übersicht unserer Kursleitenden
Kursleitende A-Z
Martin Bischof (Geschäftsführer Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V.)
Kurse (8)
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Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Seit 2009 ist die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert.
Was kann ich also tun, damit in meiner letzten Lebensphase nichts gegen meinen Willen geschieht? Diese Frage wird in Zeiten immer höherer Lebenserwartungen und zunehmender medizinischer Möglichkeiten immer wichtiger.
An diesem Abend informieren wir Sie über drei Wege zur (Selbst-) Mitbestimmung. So können Sie durch eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Verfahren bei Ihnen angewendet werden dürfen. Auch durch eine Vorsorgevollmacht und durch eine Betreuungsverfügung können Sie rechtzeitig eine Willenserklärung abgeben.
Was es zu beachten gilt, damit die Verfügungen verbindlich sind, darüber wollen wir mit einem Fachmann vom Betreuungsverein Hameln-Pyrmont sprechen. Auf Informationsschriften wird im Kurs hingewiesen.
Der rechtliche Rahmen für pflegende Angehörige
Für pflegebedürftige Personen stellt sich meist die Frage der rechtlichen Vertretung.
Wer soll sich um meine finanziellen Angelegenheiten kümmern, wer darf für mich Anträge stellen, Verträge unterschreiben oder in medizinische Behandlungen einwilligen?
An diesem Abend soll über die rechtliche Betreuung, Vorsorgemöglichkeiten und die Patientenverfügung informiert werden. Auf Fragen der Teilnehmenden kann gerne eingegangen werden.
Modulschulung für ehrenamtliche Betreuer*innen: Grundlagen des Betreuungsrechts
Die vhs Hameln-Pyrmont bietet in Kooperation mit dem Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V. eine Schulungsreihe für ehrenamtliche Betreuer*innen an. An drei Terminen sollen die wichtigsten Grundlagen des Betreuungsrechts behandelt werden. Die Module können auch einzeln besucht werden. Für die Zulassung als ehrenamtlicher Betreuer ist ab 01.01.2023 der Besuch aller drei Module verbindlich vorgeschrieben. An diesem Abend soll das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers/einer Betreuerin besprochen und die wichtigsten beteiligten Institutionen vorgestellt werden. Die Grundlagen des Betreuungsrechts und die Gestaltung der Beziehung zu der betreuten Person werden thematisiert.
Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Seit 2009 ist die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert. Was kann ich also tun, damit in meiner letzten Lebensphase nichts gegen meinen Willen geschieht? Diese Frage wird in Zeiten immer höherer Lebenserwartungen und zunehmender medizinischer Möglichkeiten immer wichtiger. An diesem Abend informieren wir Sie über drei Wege zur (Selbst-) Mitbestimmung. So können Sie durch eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Verfahren bei Ihnen angewendet werden dürfen. Auch durch eine Vorsorgevollmacht und durch eine Betreuungsverfügung können Sie rechtzeitig eine Willenserklärung abgeben.
Was es zu beachten gilt, damit die Verfügungen verbindlich sind, darüber wollen wir mit einem Fachmann vom Betreuungsverein Hameln-Pyrmont sprechen.
Auf Informationsschriften wird im Kurs hingewiesen.
Modulschulung für ehrenamtliche Betreuer*innen: Alles rund um Geld und Vermögen
Die vhs Hameln-Pyrmont bietet in Kooperation mit dem Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V. eine Schulungsreihe für ehrenamtliche Betreuer*innen an. An drei Terminen sollen die wichtigsten Grundlagen des Betreuungsrechts behandelt werden. Die Module können auch einzeln besucht werden. Für die Zulassung als ehrenamtlicher Betreuer ist ab 01.01.2023 der Besuch aller drei Module verbindlich vorgeschrieben. Ein großer Teil der Betreuer*innentätigkeit dreht sich um finanzielle Angelegenheiten. Hier werden die Nachweis- und Genehmigungspflichten dem Amtsgericht gegenüber dargestellt sowie praktische Tipps zur Vermögensverwaltung gegeben.
Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Seit 2009 ist die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert. Was kann ich also tun, damit in meiner letzten Lebensphase nichts gegen meinen Willen geschieht? Diese Frage wird in Zeiten immer höherer Lebenserwartungen und zunehmender medizinischer Möglichkeiten immer wichtiger. An diesem Abend informieren wir Sie über drei Wege zur (Selbst-) Mitbestimmung. So können Sie durch eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Verfahren bei Ihnen angewendet werden dürfen. Auch durch eine Vorsorgevollmacht und durch eine Betreuungsverfügung können Sie rechtzeitig eine Willenserklärung abgeben.
Was es zu beachten gilt, damit die Verfügungen verbindlich sind, darüber wollen wir mit einem Fachmann vom Betreuungsverein Hameln-Pyrmont sprechen.
Auf Informationsschriften wird im Kurs hingewiesen.
Modulschulung für ehrenamtliche Betreuer*innen: Grundlagen des Betreuungsrechts
Die vhs Hameln-Pyrmont bietet in Kooperation mit dem Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V. eine Schulungsreihe für ehrenamtliche Betreuer*innen an. An diesem Abend sollen für ehrenamtliche Betreuende, Bevollmächtigte und Interessierte die Grundlagen des Betreuungsrechts vermittelt werden. Es können gerne eigene Fragestellungen eingebracht werden. Die Teilnahme wird als Modul 1 in der Modulschulung für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen gewertet
Modulschulung für ehrenamtliche Betreuer*innen: Die Personensorge
Die vhs Hameln-Pyrmont bietet in Kooperation mit dem Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V. eine Schulungsreihe für ehrenamtliche Betreuer*innen an. An drei Terminen sollen die wichtigsten Grundlagen des Betreuungsrechts behandelt werden. Die Module können auch einzeln besucht werden. Für die Zulassung als ehrenamtlicher Betreuer ist ab 01.01.2023 der Besuch aller drei Module verbindlich vorgeschrieben. Die Personensorge beinhaltet im Betreuungsrecht im Wesentlichen die Gesundheitssorge und die Aufenthaltsbestimmung. Zur Betreuung gehört es, alle gesundheitlichen und medizinischen Aspekte der betreuten Person zu berücksichtigen und ein geeignetes und förderliches Wohn- und Lebensumfeld zu sichern oder zu schaffen. Es soll in diesem Zusammenhang dargestellt werden, wie mit dem Betreuten/der Betreuten möglichst eigenverantwortliche Entscheidungsprozesse gestaltet werden können.